Ärztinnen und Ärzten wird eine Zusatz-Weiterbildung „Psychoanalyse“ angeboten, nach den Bestimmungen der Landesärztekammer Hessen. Diese berechtigt zur Abrechnung von Psychotherapieleistungen gegenüber Patienten. Die jeweiligen Bestimmungen der Ärztekammer Hessen sind zu berücksichtigen.

Für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ebenso wie für die ärztliche Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie (vormals Facharzt für psychotherapeutische Medizin) können die notwendigen theoretischen Kenntnisse ganz oder teilweise am Institut erworben werden. Hierzu bedarf es der Vereinbarung mit den Weiterbildungsermächtigten der jeweiligen Klinik.

Der Abschluss der psychoanalytische Weiterbildung nach den Richtlinien der DPG oder der IPV führt über diese ärztlichen Weiterbildungsbestimmungen hinaus zur Psychoanalytikerin zum Psychoanalytiker mit der Möglichkeit des Eintritts in die DPG und gegebenenfalls der IPV als der wissenschaftlichen Gemeinschaft der Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Nachfolge Sigmund Freuds.